Dies gilt entsprechend für Studierende, die die Regelstudienzeit mit dem Sommersemester 2020 überschritten haben und denen eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer gemäß § 15 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gewährt wurde, im Hinblick auf die Ausbildungsförderung. In einer Pressemitteilung des Landes heißt es: „Die individuelle Regelstudienzeit wird auch im Wintersemester 2020/21 für Studierende in Mecklenburg-Vorpommern um ein Semester verlängert. Wegen der außergewöhnlichen aktuellen Umstände ggf. Ab dem 11.01.2021 (Testphase bis zum 18.1.) Die Regelstudienzeit wurde um zwei Semester verlängert. Unklar, ob das auch für BAföG gilt, da nur Universitäre Ordnung. September 2021 außer Kraft“, Corona Ordnung der Uni des Saarlandes: https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/studieren/qms/DB20_25_S.221-227.pdf. Vor Erlass der Rechtsverordnung ist diese dem für Wissenschaft zuständigen Ausschuss des Landtages zur Kenntnis zu geben. Derzeit heißt es im Gesetz, beschlossen am 23.06.2020: §96 Abs.1: „Im Rahmen der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie wird die für das Hochschulwesen zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister zur Sicherstellung von Forschung und Lehre ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen betreffend die Prüfungen, die Anerkennung von Prüfungsleistungen und sonstigen Leistungen, die Regelstudienzeit sowie die insgesamt zulässige Dauer der Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis auf Zeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis zu erlassen und dabei von den Regelungen der §§ 19, 20, 64 Abs. Die Regelstudienzeit wird für zwei Semester ausgesetzt. Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Corona-bedingt wurde bereits im September 2020 festgelegt, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Zusätzlich wird ein weiterer Prüfungsversuch eingeräumt. A. 2 „Für die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Ab dem Wintersemester 2020/21 müssen Studierende keine Langzeitstudiengebühren mehr bezahlen. Der Änderungsantrag zur Aussetzung der Studiengebühren wurde abgelehnt. Außerdem beinhaltet das Gesetz Regelungen zu Hochschulwahlen, Gremiensitzung, Online Prüfungen, Lehrveranstaltungen uvm. Forschung & Lehre informiert aktuell über Entwicklungen in Hochschulen und Wissenschaft. 99 Abs. 19:50 Berlin & Brandenburg Woidke will schnellere Corona-Impfungen: Kritik an Defiziten Politik 02.03.2021 17:07 02:24 min Lockdown bis Ende März Das beinhaltet der neue Corona … Auf der Website des Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst heißt es: „Für das Wintersemester 2020/2021 ist (Stand: 08. Zusätzlicher Prüfungsversuch und längere Regelstudienzeit wegen Corona. Pressemitteilung vom 15.12.2020, Pressemitteilung vom 03.02.2021. Wer aktuell noch in Regelstudienzeit studiert und BAföG-Berechtigt ist, erhält damit laut Aussagen einiger Landeswissenschaftsminister:innen in diesen Ländern zwei Semester länger BAföG. Soweit Abs. Von Seiten des Bundesminsteriums für Bildung und Forschung aus gibt es lediglich einen Erlass mit dem Titel „Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona„. Weitere Länder entscheiden über Corona-Anpassungen am „Freischuss”, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.05.2020, becklink 2016331 Und auch für eine vorhandene Maximalstudiendauer ist die Regelung spannend. Hilfe für Studentinnen und Studenten in Bayern im Wintersemester 2020/21. Regelstudienzeit (04.02.2021) Weitere Verlängerung der Regelstudienzeit Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat angekündigt, Regelungen zu verlängern, die für das Corona-Sommersemester 2020 eingeführt worden waren. Studentinnen und Studenten im Freistaat sollen sich auch im Wintersemester 2020/21 keine Sorgen um Prüfungen und BAföG-Bezug machen müssen. Energiemanagement Gebäude und … „Das Wintersemester 2020/2021 wird digital ablaufen und Prüfungen werden zunächst bis zum 10. Juni 2020 (HmbGVBl. 1.: „Für die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Hamburg immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden gilt eine von der Regelstudienzeit nach § 53 Absätze 1 und 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. 390 Corona-Patienten befinden sich den … In der Corona-Pandemie läuft der Hochschulbetrieb bundesweit weitgehend digital. Alle Termine für das Wintersemester finden Sie hier. „Das Sommersemester 2020 bleibt bei der Berechnung der Studienzeit für die Zulassung nach § 4 Abs. Impressum -
(2) Bei der Beurteilung des Leistungsstandes sind für Studierende, welche im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, Einschränkungen und Auswirkungen, welche Einfluss auf die in der Regelstudienzeit erbrachten Leistungen haben, zu berücksichtigen.“. 2 bis 4 BayHSchG und der Art. Darüber hinaus wird – wie schon für das Sommersemester 2020 – auch für das Wintersemester 2020/2021 eine Erhöhung der Regelstudienzeit eingeräumt werden und damit eine weitere Verlängerung des möglichen BAföG-Bezugs.“. Am Mittwoch melden die Gesundheitsämter in Sachsen 1.680 neue Corona-Infektionen. Januar so weit wie möglich ausgesetzt werden. Die folgende Übersicht erhebt wie so oft keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder vollständige Korrektheit. Wintersemester 2020/21 zählt in Mecklenburg-Vorpommern nicht für Freischuss, Meldung der Redaktion beck-aktuell vom 15.01.2021, becklink 2018580. Aber glücklicherweise können wir zumindest unsere Erstsemester für die meisten Vorlesungen bei … Die Höchstdauer der Förderung, die auf die allgemeine Regelstudienzeit begrenzt ist, wird für alle im Wintersemester 2020/2021 immatrikulierten Studenten um ein Semester verlängert. Eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Verlängerung der Regelstudenzeit wird in Kürze in den Bayerischen Landtag eingebracht werden. Es heißt jedoch auch, dass die Regelstudienzeit in Niedersachsen bis zu einer Rückkehr in den Hochschul-Regelbetrieb um ein Semester verlängert wird. https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/karriere/landesjustizprufungsamt/staatliche_pflichtfachprufung_und_erste_prufung/freiversuch-158108.html, Hier eine schwarfe Kritik der LandesAStenKonferenz Niedersachsen: http://www.lak-niedersachsen.de/2020/12/studentinnen-brauchen-eine-gesicherte-lebenssituation/. Studierende, die unter Corona-Bedingungen eine eigentlich nicht wiederholbare Prüfung nicht bestanden haben, bekommen einen weiteren Versuch. Septembers 2021 außer Kraft.«. § 10 „(1) Die individualisierte Regelstudienzeit ist für diejenigen Studierenden, die im Sommersemester 2020 in einen Hochschulstudiengang oder in einen Studiengang, der mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abgeschlossen wird, eingeschrieben sind und soweit sie nicht beurlaubt sind, oder zu einem solchen Studiengang als Zweithörerin oder als Zweithörer nach § 52 Absatz 2 des Hochschulgesetzes oder § 44 Absatz 2 des Kunsthochschulgesetzes zugelassen sind, um ein Semester erhöht. Nachrichten, Hintergrundberichte, Interviews und Essays beantworten Fragen zu Rechten und Pflichten sowie Karriereperspektiven von Wissenschaftlern. Wissenschaftsminister Sibler kündigt Verlängerung der Regelungen vom Corona-Sommersemster 2020 im Bayerischen Hochschulgesetz an. Gleiches soll für das kommende Sommersemester 2021 gelten sowie auf Antrag der Studierenden auch für zurückliegende Prüfungen im Sommersemester 2020. Alle Prüfungen, die nicht bestanden sind, gelten als nicht unternommen. Je mehr Menschen die Corona-Warn-App nutzen, desto schneller können in Zukunft Infektionsketten durchbrochen werden. § 29 Absatz 3 a Satz 1 wird wie folgt gefasst:„Für Studierende, die im Sommersemester 2020 oderim Wintersemester 2020/2021 eingeschrieben sind,gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, fürjedes dieser Semester um ein Semester verlängerteindividuelle Regelstudienzeit; das Wissenschaftsministerium kann diese Regelung durch Rechtsverordnung auf weitere Semester erstrecken.“, Gesetzesentwurf, Beschlossen am 24.06.2020: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8296.pdf, Viertes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften. Keine einheitliche Lösung für Uni-Prüfungen im Corona-Semester . Studierende müssen Verzögerungen im Studienablauf nicht aufholen, sondern haben dafür ein Semester mehr Zeit. Juni 2020 steht die Corona-Warn-App zum Download zur Verfügung. 2 und § 101 Abs. (2) Absatz 1 gilt für das Wintersemester 2020/21 entsprechend. 2 BayHschG). Eine entsprechende Gesetzesvorlage wird derzeit vom Bayerischen Wissenschaftsministerium vorbereitet und soll in Kürze in den Bayerischen Landtag eingebracht werden.“, Artikel 99 Abs. Alles zum KfW-Studienkredit, der seit Mai 2020 (und bis Dezember 2021) im Rahmen der BMBF-Corona-Hilfen temporär zinsfrei gestellt wird. Laut einer Pressemitteilung der KSS Sachsen möchte „das Landesamt für Ausbildungsförderung (…) jedoch einigen Studierenden die verlängerte Förderung verwehren. Auch im Wintersemester 2020/21 werden an der Julius-Maximilians-Universität, wie an allen anderen Universitäten in Bayern, Prüfungen stattfinden. Falls ein Fach zu voll ist, werden wir per Los entscheiden. zur Notenverbesserung wiederholen zu lassen. (3) Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus kann durch Rechtsverordnung regeln, dass auch für dem Wintersemester 2020/21 folgende Semester, in denen ein regulärer Studienbetrieb pandemiebedingt nicht oder nicht in ausreichendem Maße möglich ist, eine von der Regelstudienzeit abweichende, entsprechend verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt. 18h an und vermeiden Sie möglichst Doppeltbelegungen. Real Estate oder das Fernstudium B. In dem ursprünglichen Gesetz, beschlossen am 2. In Berlin soll in den kommenden Wochen das öffentliche Leben heruntergefahren werden. Im Januar soll eine weitere Gesetzesänderung folgen, die eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit beinhaltet. Statt das SoSe 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen, haben sich wohl die meisten Länder wegen mehr Rechtssicherheit dazu entschieden, die Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern. Ab Sommersemester 2020 bin ich nicht mehr in der Regelstudienzeit und wollte fragen, ob ich trotzdem noch eine Verlängerung des Bafögs aufgrund der momentanen Situation beantragen kann. Zudem wird die Regelstudienzeit an Berlins Hochschulen verlängert. 5 der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) aufgenommen worden.“. in anderen Prüfungsformaten, teilweise als elektronische Prüfung, Online-Prüfung, aber auch als gewohnte Präsenzprüfung. Regelungen zu Wahlen an Hochschulen. Damals wurde das Landeshochschulgesetz bereits dahingehend geändert, dass das Wissenschaftsministerium die Regelstudienzeit nun per Verordnung verlängern kann.“. Einige Bundesländer haben wegen der Corona-Pandemie erneut die Regelstudienzeit verlängert. Studierende in finananzieller Notlage erhalten diese bis zum Ende des Wintersemesters. Viele Infos zu Corona und BAföG gibt es übrigens auch bei Studis-Online: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-und-corona.php. Oktober 2020 und endet am 5. Gesetz, Beschlossen am 07.06.2020: https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/Corona-Epidemie-HochschulVO%20i.%20d.%20F.%20Erste%20ÄnderungsVO%20-15-05-2020.pdf, Hier die dritte Verordnung zur Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 11. Bisher keine pauschale Verlängerung sondern nur individuelle Prüfung. Durch eine Gesetztesänderung kann zukünfig schneller auf Krisensituationen reagiert werden. Hintergrund ist die weitgehende Umstellung des hybriden Studienbetriebs auf digitale Lehre aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens.“. Hochschulen erhalten die Möglichkeit, coronabedingt Prüfungen und Leistungen nicht zu bewerten bzw. Auf Antrag des Studenten kann eine bereits von einer Hochschule gewährte pandemiebedingte Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf die jeweilige Regelstudienzeit aufgehoben werden. September 2020 hat das Land Berlin Regelungen getroffen, um pandemiebedingte Nachteile für Studierende im Studienverlauf zu vermeiden. Ergänzt werden diese um die Bereiche Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz sowie ressourcenstrategische Lehr- und Forschungsinhalte. Der Bundestag hat die reguläre Studienzeit für angehende Juristen verlängert. Stand am 14.01.2021. Es wies die BAföG-Ämter an, nur für Studierende, deren ursprüngliche Regelstudienzeit nach Beginn des Sommersemesters 2020 endet, die Förderungshöchstdauer zu erhöhen.“, In dem Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz vom 16.12.2020 heißt es: (1) Im Rahmen der Bewältigung der COVID-19-Pandemie gilt für Studenten, die im Sommersemester 2020 immatrikuliert und nicht beurlaubt sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Allgemeine Richtlinien für das Wintersemester 20/21 Um geltende rechtliche Vorgaben umzusetzen und die Gesundheit von Beschäftigten und Studierenden zu schützen, gelten für das Wintersemester die Richtlinien der Universität Augsburg zur Bewältigung der Herausforderungen der Covid-19-Pandemie im Wintersemester 2020/2021 (Stand: 21.10.2020) Ab wann wird die Testpflicht für Präsenzunterricht und –Prüfungen eingeführt? Die Höchstdauer der Förderung, die auf die allgemeine Regelstudienzeit begrenzt ist, wird für alle im Wintersemester 2020/2021 immatrikulierten Studenten um ein Semester verlängert. Wenn ihr wissen wollt, ob sich euer BAföG automatisch verlängert, fragt am Besten bei eurer Studierendenvertretung, eurem Studierendenwerk oder dem zuständigen Ministerium nach. Nach dem Sommersemester wird nun auch das Wintersemester 2020/2021 nicht als reguläres Semester gezählt. S. 380, 382), abweichende um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.“. September 2020 heißt es: §1 Abs. Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/21. Im Gesetz enthalten ist die Möglichkeit zur Einführung einer individuellen Regelstudienzeit, die bereits im Sommersemester Anwendung fand und nun auch für das Wintersemester über eine Verordnung verlängert wird. Die Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/2021 für höhere Semester in der Human- und Zahnmedizin beginnt am 12. Dazu kommen konkrete Tipps für den Berufsalltag in der Wissenschaft. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Ergänzung hochschulrechtlicher Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie vom 22. Laut der geplanten Dritten ÄnderungsVO zur Corona-Epidemie-HochschulVO, die zum 01.01.2021 in Kraft tritt wird die Freiversuchsregelung zu der Regelung aus dem Sommersemester 2020 zurückverändert. Nach dem Sommersemester wird nun auch das Wintersemester 2020/2021 nicht als reguläres Semester gezählt. Datenschutzerklärung, Resolution – gegen BDS und jeden Antisemitismus, ABS – Aktionsbündnis gegen Bildung- & Studiengebühren, Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Landesvertretungen der Studierendenschaften, Anpassungen der Regelstudienzeit aufgrund der Corona Pandemie in den Bundesländern – Ein Überblick, https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-und-corona.php, https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8296.pdf, https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9501_D.pdf, https://mwk.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=4053&tx_rsmpress_detail%5Bmessage%5D=116745&no_cache=1, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000005500/0000005741.pdf, https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1031735.php, https://www.uni-bremen.de/studiengebuehren.html, https://wissenschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-ermoeglicht-laengere-regelstudienzeit-wegen-corona-einschraenkungen, http://www.lak-niedersachsen.de/2020/12/studentinnen-brauchen-eine-gesicherte-lebenssituation/, https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/Corona-Epidemie-HochschulVO%20i.%20d.%20F.%20Erste%20ÄnderungsVO%20-15-05-2020.pdf, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19003&ver=8&val=19003&sg=0&menu=1&vd_back=N, https://mwwk.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/bafoeg-unterstuetzung-keine-nachteile-fuer-studierende-im-wintersemester-20202021/, https://www.facebook.com/notes/lak-rheinland-pfalz/landesregierung-plant-erhöhung-der-regelstudienzeit-aufgrund-der-einschränkungen/3409912595697348, https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/studieren/qms/DB20_25_S.221-227.pdf, Ersatzverkündung (§ 60 Abs. Das sind 629 mehr als am Vortag. Studiengänge - EBZ Business School. In der Pressemitteilung vom 04.02.2021 heißt es: „Eine Rechtsverordnung des Wissenschaftsministeriums, die derzeit erarbeitet wird, wird in Kürze allen Studierenden, die im Wintersemester 2020/2021 eine solche Hochschulprüfung nicht bestanden haben, einen weiteren Prüfungsversuch einräumen. Leider keine große Hilfe. 2 NJAG und für den Freiversuch (§ 18 NJAG) unberücksichtigt. Corona-bedingt wurde bereits im September 2020 festgelegt, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Das haben bisher die Länder Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt beschlossen. Auch in Bayern ist eine Verlängerung im Landtag im Gespräch. 1 die Verlängerung von Fristen vorgibt, sind die dort getroffenen Regelungen abschließend.“, Gesetzesentwurf, Beschlossen am 09.07.2020: http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000005500/0000005741.pdf. Das BMBF hat die Corona-Hilfen für Studierende verlängert. Studierende, die wegen der Pandemie länger studieren und Bafög empfangen, verlieren durch die Verlängerung nicht ihre Förderansprüche. Einige Bundesländer setzen gerade eine zentrale Forderung des Solidarsemesters um: Die individualisierte Regelstudienzeit wird für (viele) Studierenden, die im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 20/21 eingeschrieben sind, um ein Semester erhöht. November 2020 und endet am 12. 1 BAföG dar, die Förderung wird deshalb für eine angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet.“ Damit wird das BAföG jedoch nicht automatisch, sondern nur auf Antrag und wenn ein unvermeidbare Verzögerung besteht, verlängert. Satz 1 und 2 treten mit Ablauf des 30. Thüringen lehnte eine generelle Verlängerung der Regelstudienzeit ab, ermöglicht aber individuelle Verlängerungen. Dezember 2020) auf Folgendes hinzuweisen: „Die Regelungen, die für das Sommersemester 2020 eingeführt worden sind, sollen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Entwicklungen im Infektionsgeschehen und deren Auswirkungen auf den Hochschul- und Studienbetrieb verlängert werden und im Wintersemester 2020/2021 fortgelten. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Ergänzung hochschulrechtlicher Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie vom 22. Die Gebührenpflicht gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 sowie die Fristen gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 7 und § 35 Absatz 4 verschieben sich entsprechend. beschossen am 16.12.2020: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9501_D.pdf. Dies gilt für das ganze Wintersemester. Brandenburg hat am 13.10.2020 die Hochschulpandemieverordnung (HPandV) veröffentlicht und verlängert darüber die Regelstudienzeit und Prüfungsfristen. Information zum Wintersemester 2020/21. Bis jetzt wurde die Regelstudienzeit nur um ein Semester verlängert. Damit Studierende länger Bafög erhalten können, werde für das Wintersemester 2021 wie bereits für das vorangegangene Sommersemester eine Erhöhung der Regelstudienzeit eingeräumt. Bereits im August dieses Jahres hatte der rheinland-pfälzische Landtag beschlossen, die Regelstudienzeit für das Sommersemester 2020 zu verlängern“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz: /https://mwwk.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/bafoeg-unterstuetzung-keine-nachteile-fuer-studierende-im-wintersemester-20202021/, Die LAK Rheinland-Pfalz war aktiv für eine Verlängerung: https://www.facebook.com/notes/lak-rheinland-pfalz/landesregierung-plant-erhöhung-der-regelstudienzeit-aufgrund-der-einschränkungen/3409912595697348. Der seit Wintersemester 2014/15 angebotene Studiengang verbindet technische mit wirtschaftswissenschaftlichen Wissensgebieten. Eine pandemiebedingte Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf die Regelstudienzeit kann insoweit nicht zusätzlich geltend gemacht werden. Und „das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung“ soll zur „Durchführung einer elektronischen Prüfung mittels Kamera „mit eingeschränkt werden. In dem Pressebericht wird allerdings nur das Wintersemester 2020/21 erwähnt. Die Verlängerung um zwei Semester wird in Kürze beschlossen. Studierende in Bundesländern, die eine Verlängerung der Regelstudienzeit für die unter dem Zeichen der Pandemie abgelaufenen Sommersemester 2020 und/oder Wintersemester 2020/21 geregelt haben, profitieren hiervon grundsätzlich durch eine entsprechend verlängerte Förderungshöchstdauer. Dezember 2020: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19003&ver=8&val=19003&sg=0&menu=1&vd_back=N. Zusätzlich wurden in Bremen während der Corona Pandemie die Langzeitstudiengebühren abgeschafft. Real Estate Distance Learning) Der Studiengang B.Sc. In Schleswig-Holstein wurde das Hochschulgesetz geändert (04.09.2020) und bei § 103 Regelstudienzeit folgender Absatz hinzugefügt: „(3) Für Studierende, die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt sind, gilt eine von der in der jeweiligen Prüfungsordnung auf Grundlage von § 50 Absatz 2 geregelten Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.“, In der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 44 Abs. Regelstudienzeit und corona. Zudem wird der Senat beauftragt, das BAföG dahingehend zu ändern, dass solche Regelungen für das BAföG nicht mehr von allen Ländern einzeln beschlossen werden müssen. Wie bereits das Sommersemester wird auch das Wintersemester 2020/2021 nicht als reguläres Semester gezählt. 4 abzuweichen.“, Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst: https://wissenschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-ermoeglicht-laengere-regelstudienzeit-wegen-corona-einschraenkungen, In einer Pressemitteilung des Landes heißt es: „Die individuelle Regelstudienzeit wird auch im Wintersemester 2020/21 für Studierende in Mecklenburg-Vorpommern um ein Semester verlängert. Nachdem lediglich §29 Absatz 3 des LHG geändert wird, der die Regelstudienzeit für BA/MA festlegt, herrscht aktuell etwas Unklarheit, ob etwa Staatsexamensstudiengänge damit keine Verlängerung der Regelstudienzeit bekommen. Hier heißt es in Punkt 3: „Unvermeidbare pandemiebedingte Ausbildungsverzögerungen stellen einen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 15 Abs. Wintersemester Studienbeginn ab 2021 Bewerbungszeitraum Für das Wintersemester: 02.05.2021 bis 30.06.2021 Duale Studienvarianten Hebammenwissenschaft ist ein dualer, praxisintegrierender Studiengang Zuständige Fakultät bislang keiner Fakultät zugeordnet ( Nürnberg School of Health) Wegen des seit Mittwoch geltenden harten Lockdowns wurden die Schutzmaßnahmen vielerorts nochmals verschärft, Präsenzveranstaltungen finden praktisch nicht mehr statt. Am 28.01. wurde die Verordnung geändert, um auch das Wintersemester 2020/21 einzubeziehen. Das ist auch für Bafög-Empfänger wichtig, da dieses nur im Rahmen der Regelstudienzeit gezahlt wird. (3) Regelungen, welche Auswirkungen auf den Zugang und die Zulassung zu Studiengängenhaben, gelten für das Wintersemester 2020/21. Studierende müssen Verzögerungen im Studienablauf nicht aufholen, sondern haben dafür ein Semester mehr Zeit. ✅ Verlängerung um zwei Semester (also für das SoSe2020 und WS2020/21), ☑️ Verlängerung um ein Semester (also für das SoSe2020). Zur Pressemitteilung „Verlängerte Regelstudienzeit gilt an Berlins Hochschulen auch im Wintersemester 2020/21 / Müller unterzeichnet Verordnung“ : https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1031735.php. Das Rektorat kann regeln, dass Satz 1 auch für beurlaubte Studierende gilt. 01.2021 heißt es, https://www.mdr.de/thueringen/corona-covid-studenten-regelstudienzeit-verlaengern-100.html, https://www.mdr.de/thueringen/brief-studierende-hilferuf-100.html, Die Verfasste Student*innenschaft und ihr politisches Mandat aus juristischer Perspektive. Die TU bereitet sich auf geschlossene Unigebäude vor. Die Wahlfächer im BA Architektur sind ebenfalls auf moodle zu finden und sind rechtzeitig mit weiteren Details einsehbar.Bitte melden Sie sich in ihrem Wunschfach bis zum 15.3.